Unter dem Titel „Die ganz und gar andere Bildbeschreibung“ beleuchten Sabine Pallaske und ich Aspekte des Bildschaffens, die beim Betrachten des Bildes nicht sichtbar und für die Qualität des Bildes nicht relevant sind, aber entscheidend für die künstlerische und kommerzielle Verwendung – und damit auch für den Erfolg.
Inmitten des angedeuteten Dreiecks eines Konzertflügels die Mähne des Pianisten – ein sparsames Bild und deshalb ein so kraftvolles.
Die dynamische Aufnahme des Frankfurter Fotografen Jörg Steinmetz zeigt den bekannten Jazzpianisten Michael Wollny. Dabei versucht das Portrait nicht zu erklären. Es lässt teilhaben. An einem ebenso intimen wie auch öffentlichen Moment.
Langes Haar verbirgt das Gesicht des in sein Spiel vertieften Musikers. Wollny ist während seiner Darbietung ganz bei sich und gibt sich gleichzeitig dem Publikum Preis. Erlebbar macht Steinmetz diesen Moment, weil er sich nicht darum schert, exakt zu zeigen wie Wollny aussieht. Es geht ihm darum, fühlbar zu machen, wer und wie der Künstler ist. Es geht um dessen Hingabe, wenn nicht um Hingabe überhaupt.
Nun kann die Hingabe keine Persönlichkeitsrechte an dem Bildnis geltend machen, Michael Wollny kann es schon – auch wenn die Haare sein Gesicht verdecken. Der Begriff Bildnis umfasst nämlich nicht nur ein Portrait mit sichtbarem Antlitz – es geht um Erkennbarkeit an und für sich.
Erkennbarkeit liegt bereits dann vor, wenn eine hinreichend große Anzahl von Menschen die abgebildete Person an typischen Körperhaltungen, Bewegungen, Tattoos, Frisuren oder ähnlichen Merkmalen erkennt. Man denke an den Moonwalk von Michael Jackson oder eben an die Tolle von Michael Wollny.
Das Recht am eigenen Bild kommt aber auch dann zum Tragen, wenn die abgebildeten Personen erst im Kontext erkannt werden. Der angedeutete Flügel und Wollnys Frisur sind beispielweise für Jazz-Fans klar dem Pianisten zuordenbar.
Durch eine Bildunterschrift wie „Michael Wollny spielt in der Alten Oper Frankfurt“ wird der Künstler für jedermann erkennbar.
In jedem der geschilderten Fälle ist die Genehmigung des Künstlers erforderlich. Selbst Publikationen wie Schulbücher oder Lexika werden als kommerzielle, nichtredaktionelle Veröffentlichung betrachtet.
Zulässig ist Veröffentlichung ohne Model-Release nur in ganz konkreten, redaktionellen Zusammenhängen wie innerhalb der Ankündigung einer Konzertreihe des Künstlers oder der Berichterstattung über aktuelle Auftritte.
Alle Rechte am Bild liegen bei Jörg Steinmetz, Frankfurt. Mehr über Urheberrecht und Nutzungsrechte, sowie über weitere juristische und kaufmännische Aspekte rund um Fotografie, Illustration und Film findet ihr auf bildegerecht.de
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